Projekt Beschreibung

Energiesparverordnung

(EnEV 2009)

Die Energieeinsparverordnung verfolgt das Ziel, dass Neubauten und renovierte Altbauten künftig weniger Energie verbrauchen als bisher. Die EnEV fasst seit 2002 die frühere Wärmeschutzverordnung mit der Heizungsanlangenverordnung zusammen.

Weitere Fassungen wurden 2004, 2007 und zuletzt 2009 wirksam.

Die wesentlichen Neuerungen der EnEV 2009 im Überblick:

  • Die Berechnung des maximal zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs erfolgt in Zukunft anhand von Referenzgebäuden, deren Werte laufend verschärft werden.
  • Die Grenzwerte für den Jahres-Primärenergiebedarf bei Neubauten und Sanierungen wurden um 30% gegenüber der EnEV 2007 abgesenkt, eine weitere Absenkung um 30 % ist für 2012 geplant.
  • Die Anforderungen an die U-Werte bei Bauteilen wurden ebenfalls verschärft.
  • Nicht begehbare oberste Geschossdecken müssen ab dem 31.12.2011 so gedämmt sein, dass sie einen U-Wert von mind. 0,24 W/mK (nach EnEV 2007 nur ≤ 0,30 W/mK) einhalten.

Energiebestimmungen:

  • Erneuerbaren Energien können bei überwiegendem Selbstverbrauch auf den Gesamtenergiebedarf angerechnet werden.
  • Elektrische Speicherheizsysteme (Nachtspeicherheizung), die vor dem 01.01.1990 eingebaut wurden, müssen ab dem 01.01.2020 außer Betrieb genommen werden. Generell gilt, dass Nachtspeicherheizungen nur noch 30 Jahre lang betrieben werden dürfen. Geräte mit einer Heizleistung unter 20 W/m² dürfen weiterhin ohne Einschränkungen genutzt werden (z.B. für Passivhäuser).
  • Klimaanlagen müssen ab einer bestimmten Größe mit automatischen Be- und Entfeuchtungsreglern nachgerüstet werden.

Kontrollfunktionen:

  • Bei Sanierungen muss sich der Eigentümer von der ausführenden Firma bestätigen lassen, dass die Arbeiten unter Einhaltung der Vorschriften der EnEV ausgeführt wurden (Unternehmererklärung).
  • Der Bezirksschornsteinfeger prüft die Einhaltung der Vorschriften in Bezug auf die Heizungsanlage.
  • Bußgelder für die Nichteinhaltung der EnEV sowie für falsche Angaben im Energieausweis.
  • Die Energieeinsparverordnung 2009 gilt ab 1. Oktober 2009.